Veranstaltungs AGB und Teilnahmebedingungen Projekt 30 Jahre Doppstadt  in Calbe

 

Hausmesse Doppstadt Experience 2023 

Das 30-jährige Bestehen unseres Standorts in Calbe haben wir im vergangenen Jahr bereits mit der Doppstadt-Belegschaft gefeiert. Jetzt möchten wir das Jubiläum auch mit unseren Kunden, Händlern und Geschäftspartnern begehen! Unter dem Motto „Doppstadt Experience 2023“ veranstalten wir vom 13. bis zum 15. Juni 2023 eine Hausmesse rund um den Standort Calbe und das Doppstadt-Produktportfolio. Besucherinnen und Besucher erwarten unter anderem Live-Vorführungen unserer Lösungen, Einblicke in die Geschichte des Unternehmens, eine Werksführung, spannende Fachvorträge und ein interessantes Unterhaltungsprogramm.

 

Doppstadt Umwelttechnik GmbH ("Veranstalter")

 

1.       Allgemeines

1.1.    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Teilnahme und die damit zusammenhängenden Buchungen an der „Doppstadt Eperience 2023“, ausgerichtet durch den obenstehenden Veranstalter. Abweichende Geschäftsbedingungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit.

1.2.    Der Veranstalter behält sich Änderungen und Ergänzungen dieser Reglungen vor. Mögliche Änderungen und Ergänzungen erhalten Gültigkeit durch die Veröffentlichung auf dieser Internetseite oder auf der Veranstaltungsseite doppstadt-experience.de.

 

2.       Anmeldung und Vertragsschluss 

2.1.    Die Anmeldung zur Teilnahme an der Veranstaltung ist ausschließlich über die Webside oder die Geschäftsadresse des Veranstalters oder persönlich am Veranstaltungsort möglich.

2.2.    Der Veranstalter gibt mit den auf der Website gemachten Angaben ein Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages ab. Der Teilnehmer nimmt sein Angebot für den Abschluss eines Vertrages an, indem er den Bestellvorgang vollständig durchführt und in der letzten Bestellmaske auf den Button „Anmeldung abschließen“ klickt. Die wirksame Annahme des Angebots durch den Teilnehmer setzt voraus, dass der Teilnehmer in der Bestellmaske alle erforderlichen Felder ausgefüllt (jeweils durch „*“ gekennzeichnet) und diese AGB akzeptiert hat.

2.3.    Der Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung kommt erst zustande, nachdem der Veranstalter die Anmeldung gegenüber den Teilnehmern schriftlich via E-Mail bestätigt hat. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt gleichfalls für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. 

 

3.       Preise

3.1.    Der in der Teilnahmebescheinigung genannte Preis ist der Endpreis und gegenüber dem Teilnehmer verbindlich.

3.2.    Alle Preise enthalten soweit erforderlich die fällige Umsatzsteuer.

3.3.    Sofern Sonderpreise für Ermäßigungen (Studenten, Auszubildende, Angestellte und deren Angehörige, Mitglieder bestimmter Organisationen usw.) gewährt werden, ist dies ebenfalls gesondert ausgewiesen. Werden keine Ermäßigungen ausgewiesen, können diese auch nicht gewährt werden. Die Ermäßigung ist unter Vorlage eines ordnungsgemäßen Nachweis (Studentenausweis, Bestätigung der Universität, Angabe der Mitgliedsnummer) zu gewähren. Der Nachweis muss vor Beginn der Veranstaltung erbracht werden. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, muss zu Beginn der Veranstaltung vom Teilnehmer die Differenz aus dem Vollpreis und dem ermäßigten Preis nachentrichtet werden, damit er zutrittsberechtigt ist.

 

4.       Widerrufsrecht 

4.1.    Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht:

Ist der Teilnehmer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB kann er seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) widerrufen. Hierzu besteht die Möglichkeit, unter Angabe der Auftragsbestätigung des Veranstalters eine E-Mail zu senden. Die Teilnehmer nutzen hierzu die folgenden Kontaktdaten:

support@doppstadt-experience.com

 

Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten des Veranstalters gemäß Art. 246 § 2 i.V.m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie den Pflichten gem. § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. Art. 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

 

Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Teilnehmer die empfangene Leistung sowie Nutzung (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, hat er der Veranstalter insoweit Wertersatz zu leisten. Verpflichtung zur Erstattungen von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Teilnehmer mit der Absendung der Widerrufserklärung und für den Veranstalter mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

4.2. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Veranstalter mit ausdrücklicher Zustimmung der Teilnehmer vor Ende der Widerrufsfrist mit der Leistungserbringung beginnt oder die Teilnehmer die Leistungserbringung selbst veranlassen. 

 

5.       Rücktritt/Storno

Möchte der Teilnehmer an der Veranstaltung nicht teilnehmen, so hat er seinen Rücktritt vom Vertrag schriftlich oder per E-Mail gegenüber dem Veranstalter zu erklären.

 

6.       Leistungen

6.1.    Der Umfang der vertraglichen Leistung im Rahmen der Veranstaltung ergibt sich aus den Informationsunterlagen den Angaben auf der Veranstaltungswebseite, gegebenenfalls vorhandenen Anmeldeformularen und der Teilnahmebestätigung des Veranstalters. Bei Widersprüchen und in jedem Fall ist die Leistungsbeschreibung in der Buchungsbestätigung ausschlaggebend.

6.2.    Werden Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht, hat der Teilnehmer Anspruch auf Abhilfe. Mängel müssen unverzüglich angezeigt werden. Ansprüche auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr aufgrund offensichtlich nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung, sind innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Veranstaltung geltend zu machen.

6.3     Anreise und Verpflegung sind im Veranstaltungsangebot nicht enthalten, es sei denn, Leistungen dieser Art sind in der Veranstaltungsbeschreibung ausdrücklich aufgeführt. Nimmt ein Vertragspartner ordnungsgemäß angebotene Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, so entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

 

7.       Absage der Veranstaltung 

7.1.    Aus dringlichen Gründen kann der Veranstalter mit einer angemessenen Frist die Veranstaltung absagen. Dies gilt auch für Rahmen- und Abendprogramme. 

7.2.    Im Fall der Absage der Veranstaltung erstattet der Veranstalter die geleistete Zahlung innerhalb von 14 Tagen in voller Höhe zurück. Daneben angefallene Kosten des Teilnehmers werden nicht erstattet.

 

8.       Urheber- und andere Rechte 

8.1.    Die Vorträge und ausgegebenen Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur für den persönlichen Gebrauch verwendet werden. Nutzungsrechte werden nur durch ausdrückliche schriftliche Nutzungsrechtseinräumung übertragen. Eine Vervielfältigung, Verbreitung, Verarbeitung oder öffentliche Wiedergabe jeglicher Art ist grundsätzlich nicht gestattet und bedarf der schriftlichen Genehmigung des Veranstalters.

8.2.    Ton- und Videoaufzeichnungen und Beschreibungen von der Veranstaltung, den Veranstaltungsergebnissen im Ganzen oder in Teilen sind nicht gestattet. 

 

9.       Bildmaterial/Fotografien

Die Teilnehmer der Veranstaltung willigen unwiderruflich und unentgeltlich darin ein, dass der Veranstalter berechtigt ist, Bild- und/oder Tonaufnahmen seiner Person, die über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen, erstellen, vervielfältigen, senden oder senden zu lassen sowie in audiovisuellen Medien zu nutzen.

 

10.     Sicherheit

Bestandteil der Veranstaltungen sind auch Vorführungen des Maschinenparks der Doppstadt Gruppe sowie praktische Anwendungen zur Darstellung des Leistungsumfangs von der Doppstadt Gruppe. Hierbei sind die nachfolgend aufgeführten Sicherheitshinweise durch die Teilnehmer zu beachten:

-    Bewegen Sie sich nur innerhalb der freigegebenen umzäunten Fläche der Hausmesse

-    Den Anweisungen des Sicherheit Personals, der Einweiser, die Doppstadt Mitarbeiter oder anderer mit der Organisation betrauten Personen ist stets Folge zu leisten.

-    Verlassen Sie nicht das umzäunte Arial, verschaffen Sie sich keinen Zutritt zu offensichtlich nicht für Gäste freigegebene Bereiche und beachten Sie die Wegeführung.

-    Es besteht absolutes Rauchverbot in allen Räumen, Hallen und in den Vorführbereichen.

-    Rauchen Sie nur in den ausgewiesenen Raucherinseln.

-    Tragen Sie die Sicherheitswesten.

-    Behalten Sie die Ihnen zur Verfügung gestellten Registrierungs- und/Namensschilder stets bei sich sodass diese gut zu erkennen sind.

-    Machen Sie sich mit den Fluchtwegen/Notausgängen vertraut.

 

Sicherheit während der Maschinenvorführung und im Vorführbereich der Doppstadt Experience 2023:

-    Das Tragen der Sicherheitswesten ist Pflicht.

-    Es darf nicht geraucht werden/keine offenen Flammen.

-    Den Anweisung der Sicherheitskräfte ist zwingend Folge zu leisten.

-    Bitte bleiben Sie auf den ausgewiesenen Routen oder Besucher-Bereichen, außer die Sicherheitsmitarbeiter oder der Moderator gibt die Vorführflächen zum Zutritt explizit frei.

-    Klettern Sie niemals in eine Maschine, drücken Sie niemals selbst und ohne Aufsicht Bedienknöpfe, verändern Sie nichts an den Maschinen.

-    Halten Sie immer den gebotenen/geforderten Abstand.

 

11.     Haftung 

11.1. Der Veranstalter haftet

  • bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten für Vorsatz und jede Fahrlässigkeit. Der Höhe nach ist die Haftung begrenzt auf die Höhe des Teilnehmerpreises, die Haftung für Folge- und Vermögensschäden (z.B. entgangenen Gewinn) ist ausgeschlossen.
  • im Übrigen nur für durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Der Höhe nach ist die Haftung begrenzt auf die Höhe der Auftragssumme, die Haftung für Folge- und Vermögensschäden (z.B. entgangenen Gewinn) ist ausgeschlossen.

11.2. Diese Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht für

  • Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz;
  • Ansprüche wegen arglistigen Verhaltens eines Vertragspartners;
  • Ansprüche aus der Haftung für garantierte Beschaffungsmerkmale;
  • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit 

11.3. Im Übrigen haften der Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen auch nicht für Störungen gleich welcher Art, die durch Umstände außerhalb ihres Einflussbereiches hervorgerufen werden. 

11.4. Eine Haftung für Schäden, die bei der An- und Abreise zu den Veranstaltungsorten entstehen, sowie für Verluste und Unfälle ist  - soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

 

12.     Schlussbestimmungen 

12.1. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Gerichtsstand ist Calbe soweit der Vertragspartner Kaufmann oder eine Person des öffentlichen Rechtes oder die rechtlichen Sondervermögens ist. Das gleiche gilt, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

12.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages. 

12.3. Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters.